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Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?
Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler
Mit orangefarbener Warntafel
Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei Dunkelheit muss eine Ladung, die mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt, durch eine rote Leuchte und einen roten Rückstrahler kenntlich gemacht werden. Dies dient der Sicherheit, damit andere Verkehrsteilnehmer das überstehende Ladegut bei schlechter Sicht erkennen und rechtzeitig reagieren können. Eine orangefarbene Warntafel oder die Nebelschlussleuchte sind hierfür nicht erlaubt. Wichtig ist also: Ragt die Ladung im Dunkeln weit über das Fahrzeugheck hinaus, immer rote Leuchte und roten Rückstrahler anbringen, wie in Antwort 1 genannt.
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