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Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

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Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

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Mit orangefarbener Warntafel

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Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Wenn eine Ladung bei Dunkelheit mehr als 1 Meter über die Rückstrahler hinausragt, muss sie mit einer roten Leuchte und einem roten Rückstrahler gekennzeichnet werden. Das dient dazu, andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf die überstehende Ladung aufmerksam zu machen und so Unfälle zu vermeiden. Eine orangefarbene Warntafel ist nur bei bestimmten Situationen und nicht zwingend bei Dunkelheit vorgeschrieben. Die Nebelschlussleuchte einzuschalten, ist keine Maßnahme zur Ladungskennzeichnung, sondern dient der besseren Sichtbarkeit bei Nebel. Deshalb ist die Kombination aus roter Leuchte und rotem Rückstrahler die korrekte Kennzeichnung.

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